Ultraschalltherapie in Minden
Mit der Ultraschalltherapie können sowohl eine erkrankte Region lokal behandelt als auch mit ihr korrespondierende Nerven stimuliert werden. Zum Einsatz kommen hierbei neben Dauer- vor allem Impulsschallarten. Die Art des Schalls spielt für die Gesamtbehandlungsdauer und die zu verwendende Ultraschallstärke eine große Rolle. Durch den auf den Körper wirkenden Ultraschall kommt es im Gewebe zu einer mechanischen und thermischen Wirkung.
Mit der Ultraschalltherapie können sowohl eine erkrankte Region lokal behandelt als auch mit ihr korrespondierende Nerven stimuliert werden. Zum Einsatz kommen hierbei neben Dauer- vor allem Impulsschallarten. Die Art des Schalls spielt für die Gesamtbehandlungsdauer und die zu verwendende Ultraschallstärke eine große Rolle. Durch den auf den Körper wirkenden Ultraschall kommt es im Gewebe zu einer mechanischen und thermischen Wirkung.
Ultraschalltherapie - Anwendungsgebiete
Insbesondere nach Sportverletzungen oder nach sonstigen Unfallschäden hat die seit Jahren bewährte Methode einen hohen Stellenwert.
Prinzip der physikalischen Behandlungsmethode ist die Stärkung der im Körper natürlich ablaufenden Heilungs- und Reparaturmechanismen durch Anregung des Zellstoffwechsels.
Besonders bewährt hat sich die Ultraschalltherapie bei:
- chronischen Muskel- und Sehnenschmerzen,
- bei Entzündungen am Ellenbogen (Tennisellenbogen / Golferellenbogen),
- beim Fersensporn und
- bei Achillessehnenbeschwerden sowie
- nach Verstauchungen und Prellungen
Auch bei schlecht heilenden Knochenbrüchen und Narben- bzw. Gewebsverklebungen, ausgedehnten Blutergüssen und Schleimbeutelentzündungen konnten wir in unserer Praxis sehr gute Erfolge erzielen.
UltraschalltherapieDer Behandlungsablauf
Bei der Ultraschalltherapie setzen wir ein Ultraschallgerät mit einem Schallkopf ein. Dieser sendet die Schallwellen aus und ist über ein Kabel mit dem Ultraschallgerät verbunden. Ultraschallwellen können nicht durch die Luft, sondern nur über direkten Hautkontakt übertragen werden. Flüssigkeiten leiten die Schallwellen besonders gut. Deshalb wird die zu behandelnde Stelle wird mit einem Kontaktgel bedeckt, um die optimale Schallübertragung zu gewährleisten.
Mit dem Schallkopf wird nun gleichmäßig und langsam über das zu behandelnde Areal gefahren. Wichtig ist hierbei, das zu behandelnde Areal möglichst genau einzugrenzen und pro Behandlungseinheit höchstens zwei Bereiche zu beschallen. Die Behandlungsdauer einer Region liegt bei drei bis fünf Minuten. Chronische Erkrankungen werden je nach Schweregrad bis zu zehn Minuten behandelt.
Häufige Patientenfragen
Wie viele Behandlungen mit Ultraschalltherapie sind in der Regel erforderlich?
In Abhängigkeit vom Ausgangsbefund wird eine Behandlungsserie 5 bis 10 Sitzungen umfassen. Nur in Ausnahmefällen sind mehr Behandlungstermine erforderlich.
Was spürt man unter der Behandlung?
Die meisten Patienten berichten nur ein leichtes Wärmegefühl in der Tiefe des Gewebes. Dieses hängt von der Impulsart und der Behandlungsdauer und -intensität ab. Beim Einsatz der „Phonophorese“ ist durch den beigefügten Niedervoltimpuls gelegentlich ein Kribbeln in der Muskulatur zu spüren. Dieses verschwindet bei Senkung der Behandlungsintensität.
Welche unerwünschten Nebenwirkungen gibt es?
Die Wärmebildung unter der Ultraschalltherapie wird therapeutisch genutzt, doch bietet sie auch Anlass zur Vorsicht. Die Haut resorbiert weitaus weniger Schall als die Knochenhaut, was selbst bei nur leichtem Wärmegefühl auf der Haut zu starken Verbrennungen des Periosts führen kann. Die Wärmebildung des Impulsschalls ist deutlich geringer als die des Dauerschalls, sodass bei lokaler Anwendung an Knochen ausschließlich der Impulsschall zum Einsatz kommt. Darüber hinaus kann es bei zu hohen Behandlungsintensitäten zu Zellzerstörungen und Blutaustritt in das Gewebe kommen, sowie zur Entstehung von Gasbläschen im Körpergewebe (Kavitation).
Werden die Behandlungskosten von der Krankenversicherung übernommen?
Von privaten Krankenversicherungen werden die Kosten fim Rahmen der GOÄ in der Regel erstattet. Die Behandlung mit Ultraschalltherapie wird von den gesetzlichen Krankenkassen nicht ausreichend vergütet, so dass die Behandlungskosten deshalb vom gesetzlich versicherten Patienten selbst getragen werden müssen.
Welche Patienten dürfen nicht mit der Ultraschalltherapie behandelt werden?
Strahlentherapeutisch behandelte Patienten, Patienten mit Blutgerinnungsstörungen (Hämophilie, Einnahme von gerinnungshemmenden Medikamenten wie Heparin oder Marcumar), mit Gefäßerkrankungen (Varizen, Thrombosen) oder Tumoren und Metastasen sollen nicht behandelt werden. Die Anwendung des Ultraschalls entfällt über Regionen mit Gelenkersatz aus Polyethylen sowie grundsätzlich bei Patienten mit akut fiebrigen Erkrankungen.